Kaskoversicherung für Fahrten mit privatem KFZ

Liebe Eltern,

wir möchten Sie darüber informieren, dass es eine Autokaskoversicherung für Fahrten mit privaten PKWs, die für die Schule durchgeführt werden, gibt. Diese Fahrten müssen vorab im Sekretariat schriftlich angemeldet werden, im Ausnahmefall ist es auch möglich, die Schule vor der Fahrt per Email zu informieren. Ein Schadensfall muss der Schule innerhalb von drei Tagen gemeldet werden. Details zur Versicherung entnehmen Sie bitte dem folgenden Text:


Kaskoversicherung für Eltern, Schüler, Elternvertreter und sonstige Privatpersonen
Die privat eingesetzten Fahrzeuge der Eltern, Schüler, Elternvertreter und sonstige Privatpersonen (ausgenommen Lehrer) sind im Rahmen der abgeschlossenen Kaskoversicherung für Eltern, Schüler, Elternvertreter und sonstige Privatpersonen versichert.
Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des versicherten Fahrzeugs. Der Selbstbehalt beträgt 325 EUR und die geleistete Entschädigung je nach Versicherungsfall höchstens bis zu 30 000 EUR. Die gesetzliche Haftung eines Kraftfahrzeugführers ist über die vom Kraftfahrzeughalter unterhaltene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung versichert.
Versichert sind Fahrten mit versicherten Fahrzeugen, die von Eltern, Schülern, sonstigen Privatpersonen im Auftrag oder im Interesse der Schule für den lehrplanmäßigen Unterricht oder für außerunterrichtliche Veranstaltungen der Schule oder von Elternvertretern der Schule bei Wahrnehmung dieser Funktion durchgeführt werden.
Außerunterrichtliche Veranstaltungen sind solche, die von der Schule, der Schülermitverantwortung, der Elternvertretung oder des Fördervereins der Schule organisiert oder angeboten werden.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Antritt der Fahrt und endet mit deren Beendigung.
Versichert sind nur Fahrten, die vor deren Antritt von der Schulleitung genehmigt worden sind. Fahrziel, Fahrtzweck, der Name des Fahrers und das amtliche Kennzeichen des versicherten Fahrzeuges sind vor Fahrtantritt in eine bei der Schulleitung ausliegende Liste einzutragen. Es muss alles schriftlich erfolgen.
Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer vom Versicherungsnehmer (der Schule) innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. Mit der Schadensmeldung ist von der Schulleitung zu bestätigen, dass der Schaden auf einer genehmigten oder angemeldeten Fahrt eingetreten ist.
Erster Ansprechpartner im Schadensfall ist das Sekretariat der Hohbuchschule bzw. die Schulleitung. Dies muss so schnell wie möglich erfolgen, da die Schule den Schaden innerhalb einer Woche bei der Versicherung melden muss.

Viele Grüsse

 

Euer Elternbeirat der Hohbuchschule